energetische Nachweise und Förderanträge für ein Holzhaus von Kampshoff
Gesetzlichen Auflagen, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln
Beheizte Gebäude müssen heute gesetzlich festgelegte Mindeststandards erfüllen.
Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Erneuerbare-Energieen-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt.
In der EnEV wird bestimmt, wie hoch der Primärenergieverbrauch des Gebäude zum heizen und für die Warmwasserversorgung höchstens sein darf.
Das zweite Kriterium ist der maximale Wärmeverlust, den das Gebäude über die Aussenhülle verlieren darf.
Bestandteile dieser Hülle sind die Aussenwände, das Dach, die Fenster, die Haustür und der Boden sowie Kellerbauteile die an das Erdreich grenzen.
Inhalt dieses Nachweises ist die Berechnung des Primärenergieverbrauchs, der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle und der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.
Wir bauen Häuser, die weit unterhalb der der Mindestanforderungen liegen, welche in der Energieeinparverordnung (EnEV) festgelegt wurden
Wärmeschutznachweis

Nachweis Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Berechnung der Wärmebrücken
Energieeffizienzklassen
Der Energieverbrauch eines beheizten Gebäudes wird in Stufen eingeteilt.
Der Mindeststandard ist die Erfüllung der Energieeinsparverordnung. Die Werte der EnEV müssen eingehalten werden.
Bessere Effizienzklassen werden durch die KfW-Bank gefördert.
Die KfW unterscheidet in den Effizienzklassen 55, 40 und 40 plus.
Ein Effizienhaus 55 darf nur 55 % des EnEV-Primärernergieverbrauchs benötigen. Der Transmissionwärmeverlust über die Gebäudehülle darf 70 % des EnEV-Wertes nicht überschreiten.
Ein Effizienhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissinswärmverlustes der EnEV-Werte nicht übersteigen.
Ein Effizienzhaus 40 plus hat die gleichen Kriterien wie das Effizienzhaus 4o. Es muß darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit mindestens einem Wärmebereitstellungsgrad von 80 % eingebaut sein.
Zusätzlich muß eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energieen einschl. einem Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface vorhanden sein.
Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.
Der Mindeststandard ist die Erfüllung der Energieeinsparverordnung. Die Werte der EnEV müssen eingehalten werden.
Bessere Effizienzklassen werden durch die KfW-Bank gefördert.
Die KfW unterscheidet in den Effizienzklassen 55, 40 und 40 plus.
Ein Effizienhaus 55 darf nur 55 % des EnEV-Primärernergieverbrauchs benötigen. Der Transmissionwärmeverlust über die Gebäudehülle darf 70 % des EnEV-Wertes nicht überschreiten.
Ein Effizienhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissinswärmverlustes der EnEV-Werte nicht übersteigen.
Ein Effizienzhaus 40 plus hat die gleichen Kriterien wie das Effizienzhaus 4o. Es muß darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit mindestens einem Wärmebereitstellungsgrad von 80 % eingebaut sein.
Zusätzlich muß eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energieen einschl. einem Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface vorhanden sein.
Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.