energetische Nachweise und Förderanträge für ein Holzhaus von Kampshoff

Gesetzlichen Auflagen, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln

Beheizte Gebäude müssen heute gesetzlich festgelegte Mindeststandards erfüllen.
Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Erneuerbare-Energieen-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt.

In der EnEV wird bestimmt, wie hoch der Primärenergieverbrauch des Gebäude zum heizen und für die Warmwasserversorgung höchstens sein darf.
Das zweite Kriterium ist der maximale Wärmeverlust, den das Gebäude über die Aussenhülle verlieren darf.
Bestandteile dieser Hülle sind die Aussenwände, das Dach, die Fenster, die Haustür und der Boden sowie Kellerbauteile die an das Erdreich grenzen.

Für jedes beheizte neue Gebäude, das von uns gebaut wird erstellen wie einen Wärmeschutznachweis.
Inhalt dieses Nachweises ist die Berechnung des Primärenergieverbrauchs, der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle und der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.

Wir bauen Häuser, die weit unterhalb der der Mindestanforderungen liegen, welche in der Energieeinparverordnung (EnEV) festgelegt wurden

Wärmeschutznachweis

Nachweis Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Berechnung der Wärmebrücken

Im Holzrahmenbau gibt es nur wenige Anschlüsse, die eine Wärmebrücke darstellen.


Und um sicher zu gehen berechnen wir diese Bereiche und weisen den Wärmeverlust nach. Ebenso wird die Temperatur der Innenoberflächen berechnet. So können wir nachweisen dass es nicht zur Bildung von Schimmelpilzen kommt.


Die Ergebnisse dieser Wärmebrückennachweise werden im Energieausweis und im KfW-Antrag berücksichtigt.


Energieeffizienzklassen

Der Energieverbrauch eines beheizten Gebäudes wird in Stufen eingeteilt.
Der Mindeststandard ist die Erfüllung der Energieeinsparverordnung. Die Werte der EnEV müssen eingehalten werden.
Bessere Effizienzklassen werden durch die KfW-Bank gefördert.
Die KfW unterscheidet in den Effizienzklassen 55, 40 und 40 plus.
Ein Effizienhaus 55 darf nur 55 % des EnEV-Primärernergieverbrauchs benötigen. Der Transmissionwärmeverlust über die Gebäudehülle darf 70 % des EnEV-Wertes nicht überschreiten.
Ein Effizienhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissinswärmverlustes der EnEV-Werte nicht übersteigen.
Ein Effizienzhaus 40 plus hat die gleichen Kriterien wie das Effizienzhaus 4o. Es muß darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit mindestens einem Wärmebereitstellungsgrad von 80 % eingebaut sein.
Zusätzlich muß eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energieen einschl. einem Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface vorhanden sein.
Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.

Förderung durch die KfW-Bank

Neben einem Darlehen in Höhe von 100.000,00 € je Wohneinheit bezuschusst die KfW-Bank Wohngebäude, die der Effizienzklasse 55, 40 oder 40 plus entsprechen.


Bei einem Effizienhaus 55 wird ein Tilgungszuschuß von 5.000,00 € gewährt.


Dieser Tilgungszuschuß beträgt 10.000,00 € für ein Effizienhaus 40 und 15.000,00 € für ein Effizienhaus 40 plus.


Immer pro Wohneinheit.


Wir unterstützen Sie bei der KfW-Förderung

Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Beantragung und Bestätigung des Effizienzhausniveaus.

Unser Unternehmen ist Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft GHAD. Wir werden im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen regelmäßig fremdüberwacht und dürfen das RAL-Gütezeichen 422 Holzhausbau führen. Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist in der DENA-Liste als Energie-Effizienzexperte eingetragen.

Damit sind wir berechtigt und in der Lage, den Effizienzhausstandard Ihres Hauses nachzuweisen und zu bestätigen.


Für jedes neu gebaute Haus berechnen wir den Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser. Diese Berechnungen bilden die Grundlage für den KfW-Nachweis und für den Energieausweis Ihres Hauses.

Wir erstellen für Ihr Effizienzhaus die Online-Bestätigung zum Antrag, führen die energetische Baubegleitung durch und bestätigen nach der Durchführung den erreichten Effizienzhausstandard.



Wir sind eine ZimmerMeisterHaus-Manufaktur

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wir führen das RAL-Gütezeichen 422 Holzhausbau, verliehen durch die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau (GHAD)